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Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Kurz gesagt: Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt auf seine Kapitalerträge zusätzlich zur Abgeltungsteuer Kirchensteuer. Je nach Bundesland beträgt diese 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer.
Wie hoch ist die Gesamtbelastung?
Da die gezahlte Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer leicht senkt (Sonderausgabenabzug), steigt der Gesamtsatz nicht um volle 8–9 %, sondern beläuft sich effektiv auf:
- Bayern & Baden-Württemberg (8 %): ca. 27,82 % Gesamtabzug
- Übrige Bundesländer (9 %): ca. 27,99 % Gesamtabzug
Automatische Abfrage durch die Bank
Einmal pro Jahr fragen Banken und Broker beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Religionsmerkmal ab. Gehört der Anleger einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an, wird die Kirchensteuer bei Dividendenzahlungen oder Gewinnen automatisch einbehalten und abgeführt.
„Wer der automatischen Abfrage bei der Bank widerspricht (Sperrvermerk), ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, damit das Finanzamt die Kirchensteuer festsetzen kann.“
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