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Quellensteuer (Withholding Tax)
Kurz gesagt: Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge (insbesondere Dividenden), die direkt im Heimatland der Aktie – also direkt „an der Quelle“ – einbehalten wird, bevor der Restbetrag auf deinem Depotkonto landet.
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Damit Anleger bei internationalen Aktien nicht doppelt zur Kasse gebeten werden (einmal im Heimatland der Aktie und einmal im eigenen Wohnsitzland), hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:
- Anrechenbarer Sockelbetrag: Nach den meisten DBAs können pauschal 15 % der ausländischen Quellensteuer direkt auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden.
- USA-Standard: Bei US-Aktien wird der Steuersatz durch das W-8BEN-Formular automatisch auf 15 % gesenkt und zu 100 % in Deutschland angerechnet. Unterm Strich zahlst du dadurch keinen Cent mehr Steuer als bei einer deutschen Aktie.
- Länder mit höherer Quellensteuer: Staaten wie die Schweiz (35 %), Frankreich (12,8–25 %) oder Kanada (25 %) behalten teils mehr als 15 % ein. Der über 15 % hinausgehende Teil kann oft über Formulare im jeweiligen Land zurückgefordert werden.
Worauf müssen Dividendensammler achten?
Wer ein globales Dividenden-Depot aufbaut, sollte die Quellensteuer-Regeln der jeweiligen Länder kennen. Während US-Aktien dank automatischer Broker-Abwicklung extrem unkompliziert sind, erfordern manche europäischen Länder einen manuellen Erstattungsantrag, wenn man sich die zu viel gezahlte Steuer zurückholen möchte.
„Lass dich von der Quellensteuer nicht verunsichern: Bei den meisten großen Märkten wie den USA läuft die Anrechnung vollautomatisch über deinen Broker ab.“
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