STX Logo STX-Finanz-Agentur

← Zurück zum Börsen-Lexikon (A–Z)

Teilfreistellung (ETFs & Fonds)

Kurz gesagt: Die Teilfreistellung ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht, bei der ein fester Prozentsatz der Erträge (Ausschüttungen und Kursgewinne) von Investmentfonds und ETFs von der Abgeltungsteuer befreit wird.

Sätze nach Fondstyp

Da Fonds und ETFs bereits auf Ebene des Fondsvermögens Steuern zahlen müssen, gleicht die Teilfreistellung diese Doppelbesteuerung auf Anlegerebene aus. Die Höhe hängt von den enthaltenen Sachwerten ab:

Automatische Abwicklung durch den Broker

Du musst die Teilfreistellung nicht manuell beantragen. Dein Broker berechnet sie bei Ausschüttungen oder Verkäufen von ETF-Anteilen automatisch vor dem Abzug der Abgeltungsteuer.

„Durch die 30%ige Teilfreistellung zahlen Anleger bei Aktien-ETFs effektiv nur ca. 18,5 % Abgeltungsteuer statt der regulären 25 %.“

Die neuesten Bücher und E-Book's als praktisches Werkzeug für deinen Erfolg findest du hier: [Hier geht's zu den Büchern]


Rechtlicher Risikohinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen, Strategien und Analysen (einschließlich des STX-Masterplans) dienen ausschließlich der allgemeinen Information und persönlichen Weiterbildung. Sie stellen keine Anlageberatung, Steuerberatung oder finanzielle Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Der Handel mit Wertpapieren, Aktien und Finanzprodukten birgt grundsätzlich hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Jede Investition geschieht auf eigene Verantwortung des Klienten.

#StillerTrading #stx