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Vorsteuer
Kurz gesagt: Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer selbst beim Kauf von Waren, Betriebsmitteln oder Dienstleistungen an andere Unternehmen zahlt. Über den sogenannten Vorsteuerabzug holt er sich diesen Betrag vom Finanzamt zurück.
Umsatzsteuer vs. Vorsteuer: Wo liegt der Unterschied?
Im Grunde handelt es sich um dieselbe Steuer (Mehrwertsteuer), nur aus zwei verschiedenen Blickwinkeln:
- Umsatzsteuer: Nimmst du ein, wenn du eigenen Kunden etwas verkaufst. Dieses Geld gehört dem Finanzamt und muss abgeführt werden.
- Vorsteuer: Zahlst du selbst, wenn du betriebliche Ausgaben taetigst (z. B. Büromaterial, Software, Fachbücher). Dieses Geld kannst du dir vom Finanzamt verrechnen lassen.
- Die Verrechnung: Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung wird die gezahlte Vorsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer abgezogen. Du zahlst an das Finanzamt nur die Differenz (Zahllast) – oder bekommst eine Erstattung.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Damit das Finanzamt die Vorsteuer anerkennt, müssen ein paar formale Kriterien erfüllt sein:
- Die Ausgabe muss für den betrieblichen Gebrauch bestimmt sein.
- Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen (mit Steuernummer/USt-ID, ausgewiesenem Steuersatz und Rechnungsbetrag).
- Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, weisen aber im Gegenzug auch keine Umsatzsteuer aus.
„Die Vorsteuer sorgt dafür, dass Unternehmen im B2B-Bereich nicht durch die Mehrwertsteuer belastet werden. Die tatsächliche Steuerlast trägt am Ende immer erst der Endverbraucher.“
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